Gebühren ab 01.01.2025
Verordnung für Parkgebührenbefreiung von E-Fahrzeugen
Bitte beachten Sie, dass die Parkgebührenbefreiung für E-Autos in der Tiefgarage am Marienplatz nicht gültig ist. Die Parkgebühren sind deshalb aus diesem Grund in voller Höhe zu bezahlen.
| Parkgebühren: | |
| 1 Stunde | 0,50 € / Parkplatz |
| Die Mindestgebühr beträgt | 0,50 € |
| Jahreskarte: | 430,00 € |
| Jahreskarte vormittags oder nachmittags: | 215,00 € |
| Monatskarten ganztägig: | 39,00 € |
Um genügend öffentliche Parkplätze in der Tiefgarage am Marienplatz anbieten zu können, können Dauerkarten (Monats- und Jahreskarten) nur noch an Bestandskarteninhaber verkauft werden.
| Montag bis Freitag | 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Samstag | 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| vormittags | 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| nachmittags | 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Monatskarten sind erhältlich im Bürgerbüro, Rathaus II, Ringstraße 29. | |
| Jahreskarten sind erhältlich bei den Stadtwerken Pfarrkirchen, Äußere Simbacher Str. 7 |