Fachbegriffe erklärt

Arbeitspreis

Arbeitspreis

Der Arbeits- oder Verbrauchspreis gibt an, wie teuer eine verbrauchte Kilowattstunde Strom ist. Unterschieden wird zwischen Hoch- oder Normaltarif und dem Niedertarif.

Grundpreis/ Grundkosten

Grundpreis/ Grundkosten

Durch den Grundpreis werden die festen Kosten wie etwa Abrechnung und Inkasso abgedeckt.

Lastprofile

Lastprofile

In Lastprofilen wird der Stromverbrauch der Bevölkerung geschätzt oder berechnet. Mit Hilfe der Lastprofile wird die Strommenge festgelegt, die für die Endverbraucher im Stromnetz zu einer bestimmten Zeit zur Verfügung gestellt werden muss.

Netznutzungsentgelt

Netznutzungsentgelt

Unter dem Begriff Netznutzungsentgelt sind (vereinfacht) die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes zu verstehen (z. B.: Leitungsverlegung, Leitungsunterhalt usw.).

Kilowattstunde

Kilowattstunde

Die Kilowattstunde - kurz: kWh - ist die Einheit der Energie. Der Begriff wird vor allem in der Elektrotechnik angewandt. Ein 1000-Watt-Staubsauger verbraucht beispielsweise in einer Stunde 1000 Watt an Strom - das entspricht einer kWh. 
Weitere Beispiele: Mit einer Kilowattstunde Strom kann man sieben Stunden fernsehen (140 Watt-TV), 15 Hemden mit dem Dampfbügeleisen bügeln (1000 Watt-Dampfbügeleisen), zehn Stunden mit einer 100 W-Glühlampe einen Raum beleuchten - mit einer Energiesparlampe ist das sogar 50 Stunden lang möglich! -, mit einer 850 W-Kaffeemaschine 70 Tassen Kaffee kochen oder mit einem 25 Watt-CD-Player 40 Stunden lang CDs abspielen.

Niedertarif

Niedertarif

Im Niedertarif (NT) - auch Schwachlasttarif genannt - wird der Stromverbrauch verrechnet, der montags bis freitags zwischen 22 und 6 Uhr und von Freitag 22 bis Montag 6 Uhr erfolgt. (An Feiertagen gilt die Niedertarifzeit von 0 bis 6 Uhr des folgenden Tages). In der restlichen Zeit wird im Hochtarif abgerechnet. Um zwischen beiden Tarifen unterscheiden zu können, benötigt der Verbraucher einen Doppeltarifzähler sowie ein Tarifschaltgerät.

Abschlagszahlung

Abschlagszahlung

Der vereinbarte Pauschalbetrag bleibt bis Ende des Jahres gleich, ab Januar des Folgejahres wird ein neuer monatlicher zu zahlender Betrag aufgrund von den aktuellen Strompreisen und dem Vorjahresverbrauch errechnet.