Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Stadtwerke Pfarrkirchen) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.swpan.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stadtwerke Pfarrkirchen
Eigenbetrieb der Stadt Pfarrkirchen
Äußere-Simbacher-Str. 7
84347 Pfarrkirchen
Telefon: 0 85 61 - 970 0
Telefax: 0 85 61 - 970 220
https://www.swpan.de/kontakt/kontakt-zu-uns
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
- Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe' Elemente ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seite gibt es ein 'iframe' Element, dessen Beschriftung bereits vergeben ist. Sind die Elemente nicht eindeutig zuordbar, können Nutzende von Screenreadern die Elemente verwechseln. | WCAG: 4.1.2
- Auf einzelnen Seite sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Dadurch werden diese möglicherweise vom Browser nicht erkannt. (WCAG: 1.3.5)
- Auf mehreren Seiten gibt es Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. (WCAG: 4.1.2)
- Einzelne Inhalte und Funktionen (z.B. Preisrechner für Strom und Gas) sind möglicherweise nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar oder nicht ausreichend für Screenreader ausgezeichnet.
- Grafische Elemente und Teaser (z.B. Bereiche "Strom", "Erdgas", "Wasser", "Abwasser", "Erlebnisbad", "Verkehr") können teilweise noch unzureichende Alternativtexte oder Kontraste aufweisen.
- Eventuell verlinkte Dokumente (z.B. PDF‑Formulare oder Preisblätter) liegen noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format vor.
- Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
- Auf einzelnen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
Evaluationsmethode
Diese Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung der Barrierefreiheit, die im Rahmen einer internen Überprüfung anhand der Anforderungen der BITV 2.0 durchgeführt wurde.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03.12.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 03.12.2025 überprüft.
Quelle: eRecht24