Unentgeltliche Beförderung
Unentgeltlich befördert werden:
 
  • Schwer- und Gehbehinderte gem. § 145 SGB IX
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung zahlungspflichtiger Personen
  • Kinderwagen und Handgepäck

 

Für Tiere, die eigenen Platzbedarf benötigen, sind die normalen Tarife zu zahlen.