Allgemeine Preise für Grundversorgung mit elektrischer Energie - gültig ab dem 01.01.2023

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit elektrischer Energie für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfarrkirchen - gültig ab 01. Januar 2023
a) ohne Schwachlastregelungb) mit Schwachlastregelung
 Cent/kWhCent/kWhCent/kWh
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr brutto86,30 93,55Doppeltarif
Grundpreis pro Monat brutto7,19 7,80HTNT
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde brutto 28,34 30,9422,92
Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen. In diesem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer beträgt.
 €/JahrCent/kWh€/JahrCent/kWhCent/kWh
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr netto *72,52 78,61  
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde netto 23,82 26,0019,26
In den Netto-Endpreis fließen ein:€/JahrCent/kWh Cent/kWhCent/kWh
Stromsteuer 2,050 2,0502,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 1,3200,610
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,357 0,3570,357
Umlage nach §19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,417 0,4170,417
Umlage nach §17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (negativ!) 0,591 0,5910,591
Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,000 0,0000,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 7,27 7,277,27
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz30,00 30,00  
Messstellenbetrieb und Messung10,23 19,43  
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen40,2312,0149,4312,0111,30
Rechnerisch ergibt sich damit für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr32,29 29,18  
Am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 11,81 14,007,97
Die Schwachlastzeit NT dauert bis auf Weiteres: an Werktagen
(Montag bis Freitag)

an Samstagen

an Sonn- und Feiertagen
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
des folgenden Tages

0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

0.00 Uhr bis 6.00 Uhr
des folgenden Tages
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: 1,32 Cent/kWh bis 25.000 Einwohner.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf den internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
* Bei der Installation einer Kundendienstschaltung in der Schwachlastregelung zzgl. 10,69 Euro/Jahr netto.

Alle Bruttopreise sind gerundet, gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Pfarrkirchen und bei jährlicher Abrechnung.
Bei der Installation von modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMS) kann der Grundpreis pro Jahr gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) entsprechend angepasst werden (www.swpan.de/strom/netz/netzentgelte).