Eintrittspreise 2025
| Einzelkarte für Erwachsene über 18 Jahre | 3,50 € |
| Einzelkarte ermäßigt * | 1,50 € |
| 13-er Karte für Erwachsene über 18 Jahre | 35,00 € |
| 13-er Karte ermäßigt * | 15,00 € |
| Kinder bis zum vollendeten 6 Lebensjahr | Eintritt frei |
| Familienjahreskarte ** | 95,00 € |
| Alleinerzieherjahreskarte *** | 70,00 € |
| Einzeljahreskarte für Erwachsene | 55,00 € |
| Einzeljahreskarte ermäßigt * | 25,00 € |
| Familienjahreskarte für Schwerbehinderte ab 50% | 70,00 € |
| Einzeljahreskarte für Schwerbehinderte ab 50% | 25,00 € |
Legende
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* gültig für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren, Schüler und Auszubildende, solange die Eltern Kindergeld beziehen; Studenten und Umschüler (jeweils mit gültigem Studenten- bzw. Schülerausweis), im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigte und Schwerbehinderte ab 50% gegen Ausweisvorlage.
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** gültig einschließlich Kinder bis zu 18 Jahren; Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, in deren Haushalt mindestens 1 Kind lebt; Ehepaare in deren Haushalt mind. 1 Enkelkind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange die Eltern dafür Kindergeld beziehen, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.
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*** gültig für Alleinerzieher, in deren Haushalt mind. 1 Kind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange der Erzieher Kindergeld bezieht, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.
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* gültig für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren, Schüler und Auszubildende, solange die Eltern Kindergeld beziehen; Studenten und Umschüler (jeweils mit gültigem Studenten- bzw. Schülerausweis), im Bundesfreiwilligendienst Beschäftigte und Schwerbehinderte ab 50% gegen Ausweisvorlage.
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** gültig einschließlich Kinder bis zu 18 Jahren; Ehepaare, eheähnliche Lebensgemeinschaften, in deren Haushalt mindestens 1 Kind lebt; Ehepaare in deren Haushalt mind. 1 Enkelkind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange die Eltern dafür Kindergeld beziehen, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.
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*** gültig für Alleinerzieher, in deren Haushalt mind. 1 Kind lebt. Darüber hinaus Schüler und Auszubildende ohne eigenes Einkommen, solange der Erzieher Kindergeld bezieht, sowie studierende oder im Bundesfreiwilligendienst beschäftigte Familienangehörige gegen Ausweisvorlage.