Allgemeine Preise für Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie - gültig ab dem 01.01.2021

Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung mit elektrischer Energie für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Pfarrkirchen - gültig ab 01. Januar 2021
a) ohne Schwachlastregelungb) mit Schwachlastregelung
 Cent/kWhCent/kWhCent/kWh
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr brutto96,30 103,55Doppeltarif
Grundpreis pro Monat brutto8,03 8,63HTNT
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde brutto 28,76 31,3723,35
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen. In diesem Endpreis sind 19% Umsatzsteuer enthalten (Mehrwertsteuer). Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer beträgt.
 €/JahrCent/kWh€/JahrCent/kWhCent/kWh
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr netto *80,92 87,02  
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde netto 24,17 26,3619,62
In den Netto-Endpreis fließen ein:€/JahrCent/kWh Cent/kWhCent/kWh
Stromsteuer 2,050 2,0502,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) 1,320 1,3200,610
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz 6,500 6,5006,500
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,254 0,2540,254
Umlage nach §19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,432 0,4320,432
Umlage nach §17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (negativ!) 0,395 0,3950,395
Umlage nach §18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten 0,009 0,0090,009
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein:
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde 6,32 6,326,32
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz30,00 30,00  
Messstellenbetrieb10,23 19,43  
Messung0,00 0,00  
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen40,2317,2849,4317,2816,57
Rechnerisch ergibt sich damit für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen (Beschaffung und Vertrieb einschließlich Marge):
Am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr40,69 37,59  
Am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde 6,89 9,083,05
Die Schwachlastzeit NT dauert bis auf Weiteres: an Werktagen
(Montag bis Freitag)

an Samstagen

an Sonn- und Feiertagen
22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
des folgenden Tages

0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

0.00 Uhr bis 6.00 Uhr
des folgenden Tages
Die Höchstbeträge für die Konzessionsabgabe hängen von der Größe der jeweiligen Gemeinde ab: 1,32 Cent/kWh bis 25.000 Einwohner.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf den internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
* Bei der Installation einer Kundendienstschaltung in der Schwachlastregelung zzgl. 10,69 Euro/Jahr netto.

Alle Bruttopreise sind gerundet, gelten nur im Netzgebiet der Stadtwerke Pfarrkirchen und bei jährlicher Abrechnung.
Bei der Installation von modernen Messeinrichtungen (mME) bzw. intelligenten Messsystemen (iMS) kann der Grundpreis pro Jahr gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsBG) entsprechend angepasst werden (www.swpan.de/strom/netz/netzentgelte).